Eine Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025 ist gem. § 119 Abs. 3 ThürSch0 vom 2. bis 10. Mai 2023 möglich. Für das Schuljahr 2024/2025 müssen alle Kinder angemeldet werden, die bis einschließlich 01.08.2018 geboren sind, auch wenn Sie eine Zurückstellung in Betracht ziehen (diese kann mit der Anmeldung formlos beantragt und später auch ggf. wieder zurückgezogen werden).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Anmeldung nur in der Erstwunschschule erfolgen darf (ausgenommen sind Schulen in freier Trägerschaft). Es ist zwingend ein Zweitwunsch anzugeben, der ausschließlich eine staatliche Schule sein darf.
Sie können mit allen notwendigen Unterlagen im Sekretariat abgegeben oder per Post zugeschickt werden. Die Abgabe ist auch nach telefonischer Vereinbarung eines Termins am 2. und 9. Mai 2023 in der Zeit von 15 bis 18 Uhr möglich. Planen Sie für diesen Termin max. 15 Minuten ein.
Für die vollständige Anmeldung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde Ihres Kindes, des Impfausweises zum Nachweis der 2-fachen Masernimpfung sowie ggf. einer Vollmacht des anderen sorgenberechtigten Elternteils sowie einem Nachweis über das alleinige Sorgerecht (sofern nur ein Elternteil unterschreibt) notwendig.