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Schulorganisation ab Montag, 04.04.2022

Vor dem Hintergrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes und der Entscheidung des Thüringer Landtages vom 31.03.2022 werden nunmehr lockernde Änderungen in Thüringen den Ausstieg aus der pandemischen Lage kennzeichnen und im Schulalltag ab dem 4. April 2022 gemäß aktueller ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO umgesetzt (Mitteilung des TMBJS vom 01.04.2022):

  1. Wegfall der Maskenpflicht 
    Wichtigste Änderung ist der Wegfall der Maskenpflicht im schulischen Alltag.
    Vor dem Hintergrund der aktuell noch hohen Inzidenzzahlen in Thüringen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte selbstverständlich jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können.
  2. Unterrichtsorganisation
    Die Schulleitung ist gehalten, Präsenzunterricht umzusetzen und hierfür wochenweise das COVID-19-Infektionsgeschehen in Ihren Schulen intern weiterhin einzuschätzen.
  3. Testbescheinigungen
    Aufgrund des Wegfallens der 3G Regelungen entfällt das Ausstellen einer schulischen Testbescheinigung.
  4. Testpflicht
    Es besteht vorerst weiterhin eine Testpflicht 2x wöchentlich. Von der Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler.
  5. Schnelltest oder PCR-Test?
    Bei einem positiven schulischen Selbsttest ist künftig zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein Antigenschnelltest eines anerkannten Testzentrums ausreichend. Ihr Kind kann frühestens 5 Tage nach einem positivem PCR-Test in die Schule zurückkehren, wenn der Schnelltest negativ ist.