Für das Schuljahr 2027/2028 müssen alle Kinder angemeldet werden, die bis einschließlich 01.08.2021 geboren sind, auch wenn Sie eine Zurückstellung in Betracht ziehen (diese kann mit der Anmeldung formlos beantragt und später auch ggf. wieder zurückgezogen werden).
Zu den Anmeldeterminen sind folgende Unterlagen vollständig vorzulegen:
Sofern Sie die Zurückstellung Ihres Kindes anstreben, melden Sie dieses trotzdem fristgerecht an und reichen einen formlosen Zurückstellungsantrag zur Schulanmeldung.
Sollten bei Ihrem Kind gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, geben Sie diese unter „Behinderungen, Krankheiten und Einschränkungen“ des Kindes an. Ggf. ist dies bei der Schulplatzvergabe, Ausstattung der Lernumgebung oder frühzeitige Förderansprüche maßgeblich.
Die Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Ablehnung an unserer Schule ergeht frühestens Ende Januar 2027. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen ab.
Zwingend erforderlich ist die Angabe einer Zweitwunschschule. Dabei sind Schulen in freier Trägerschaft (EvSZ o.ä.) nicht zulässig, da diese ein unabhängiges Aufnahmeverfahren haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldung ausschließlich an einer staatlichen Schule erfolgen kann.
Zur Abgabe der Schulanmeldung reservieren Sie einen Termin, bringen Ihr Kind sowie die vollständigen Unterlagen mit: