Für das Schuljahr 2026/2027 müssen alle Kinder angemeldet werden, die bis einschließlich 01.08.2020 geboren sind, auch wenn Sie eine Zurückstellung in Betracht ziehen (diese kann mit der Anmeldung formlos beantragt und später auch ggf. wieder zurückgezogen werden).
Aufgrund technischer Probleme wurden vereinzelte Termine durch das System gelöscht und dies per Mail mitgeteilt. Den betroffenen Eltern wurde durch die Schulleitung der Termin gesondert bestätigt. Alle anderen Termine bleiben bestehen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Zu den Anmeldeterminen sind folgende Unterlagen vollständig vorzulegen:
Sofern Sie die Zurückstellung Ihres Kindes anstreben, melden Sie dieses trotzdem fristgerecht an und reichen einen formlosen Zurückstellungsantrag zur Schulanmeldung.
Sollten bei Ihrem Kind gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, geben Sie diese unter „Behinderungen, Krankheiten und Einschränkungen“ des Kindes an. Ggf. ist dies bei der Schulplatzvergabe, Ausstattung der Lernumgebung oder frühzeitige Förderansprüche maßgeblich.
Die Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Ablehnung an unserer Schule ergeht frühestens Ende Januar 2026. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen ab.
Zwingend erforderlich ist die Angabe einer Zweitwunschschule. Dabei sind Schulen in freier Trägerschaft (EvSZ o.ä.) nicht zulässig, da diese ein unabhängiges Aufnahmeverfahren haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldung ausschließlich an einer staatlichen Schule erfolgen kann.